Öffnungszeiten: 8:00 - 12:30 und 14:00 - 18:30 Uhr

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Paffhausen Freizeit GmbH & Co. KG
Betriebsstätte Freizeitanlage Gülser Moselbogen
Am Gülser Moselbogen 20
56072 Koblenz

Wir wünschen allen Mietern und Gästen der Freizeitanlage einen erholsamen Aufenthalt.
Um dies zu erreichen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsführung und deren rechtmäßige Vertreter üben das Hausrecht auf dem Gelände der Freizeitanlage aus und können über die Aufnahme eines Mieters oder eines Besuchers auf dem Gelände der Freizeitanlage frei entscheiden.
Es besteht keine Vertragsabschluss - oder Aufnahmepflicht.
Verstöße gegen die Platzordnung durch Mieter und Besucher sowie touristische Gäste und Gäste des Restaurationsbetriebes können von der Geschäftsführung oder deren Vertreter mit einem Platzverweis geahndet werden.

Platzordnung

Die Mieter weisen Ihre Besucher eigenständig auf diese Platzordnung hin und halten diese auch zur Einhaltung der Platzordnung an.

Darüber hinaus ist diese Platzordnung auch für touristische Gäste der Freizeitanlage Gülser Moselbogen und Gäste des Restaurationsbetriebs bindend.

Die Vermieterin übt das Hausrecht auf dem Gelände der Freizeitanlage aus und kann über die Aufnahme von Mietern Besucher oder Gästen des Campingplatzes und des Restaurationsbetriebes auf dem Freizeitgelände frei entscheiden.

Es besteht kein Abschluss- oder Aufnahmezwang.

Verstöße gegen diese Platzordnung durch Mieter, Besuchern, touristischen Gästen sowie Gästen des Restaurationsbetriebes können von der Vermieterin oder deren Beauftragten mit einem auch zeitlich begrenzten Platzverweis geahndet werden.

Haftung

Das Betreten der Freizeitanlage erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Vermieterin haftet für schuldhaft verursachte Schäden ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Eine Verwahrungs- oder Obhutspflicht der Vermieterin für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände oder Sachen besteht nicht.

Die Vermieterin haftet daher außerhalb ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht für den Untergang, das Abhandenkommen oder die Verschlechterung dieser Gegenstände.

Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, die vom Mieter eingebrachten Gegenstände oder Sachen für die Dauer der Nutzung gegen Diebstahl, Feuer oder sonstige Gefahren zu versichern.

Der Mieter verpflichtet sich, auf dem von ihm gemieteten Stellplatz nur zugelassene Anlagen und Einrichtungen (z. B. Wohnwagen, Campinganhänger, Zelte, Gas- und Elektrogeräte jeglicher Art) zu betreiben.
Für Schäden, welche aus der Betreibung nicht zugelassener bzw. schadhafter Einrichtungen und Anlagen des Mieters entstehen, haftet ausschließlich der Mieter.

Der Mieter haftet bei Beschädigungen des ihm zugewiesenen Standplatzes sowie von sonstigen Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes für sich und alle berechtigten Personen.

Benutzung der Anlage

Der Mieter und Besucher hat sich nach den allgemeinen Benimm- und Anstandsregeln zu verhalten. Rücksichtsvolles Auftreten und die Sorge für Ordnung und Sauberkeit sind für alle Platzbenutzer selbstverständlich.

Die Benutzung der Anlagen geschieht auf eigene Gefahr. Kinder unter 7 Jahren sind von Ihren Eltern grundsätzlich bei Benutzung jedweder Anlage auf dem Campingplatz zu begleiten und zu beaufsichtigen. Dies gilt auch für die Benutzung des Sanitärgebäudes.

Offene Feuerstellen sind nicht erlaubt. Grillfeuer sind spätestens um 22.00 Uhr zu löschen.
Grillschalen mit direktem Bodenkontakt sind nicht erlaubt.

Auf den Rasenflächen im touristischen Bereich dürfen nur den Rasen schonende atmungsaktive Matten ausgelegt werden. Sämtliche andere Matten oder Bodenbeläge sind nicht zulässig.

Auf dem Campingplatz wird zum Schutz der Umwelt kein Winterdienst (Schneeräumung und Salzstreuung) durchgeführt. Mieter, die Ihre Parzelle auch im Winter nutzen, müssen daher selber geeignete Maßnahmen ergreifen.

Das Streuen von Salz ist in jedem Fall verboten.

Die im Dauercampingbereich der Freizeitanlage befindlichen Wohnwagen, Wohnmobile und Mobilheime müssen grundsätzlich an die vorgegebenen Versorgungs- und Entsorgungssysteme angeschlossen werden.
Die Kosten des entsprechenden Anschlusses trägt der Mieter.

Mieter, die Chemietoiletten verwenden, dürfen nur umweltfreundliche Chemikalien zum Einsatz bringen. Ebenso ist generell bei Verwendung von Chemikalien und Reinigungsmitteln auf deren Umweltverträglichkeit zu achten.

Ruhezeiten

Während der Mittagszeit von 13.00 - 15.00 Uhr und während der Nachtzeit von 22.00 - 08.00 Uhr ist jeglicher Lärm zu vermeiden. Musik ist auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.

Das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen in dieser Zeit ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

In der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr, 19.00 bis 08.00 Uhr, sowie an Sonn - und Feiertagen sind das Rasenmähen, Heckenschneiden und andere lärmverursachende Arbeiten wie Sägen, Hämmern, etc. verboten.

Arbeiten, die durch die Platzverwaltung beauftragt und zur Verbesserung bzw. Verschönerung der Freizeitanlage dienen, dürfen auch in diesen Zeiten durchgeführt werden.

Darüber hinaus sind auch alle Arbeiten, die zur Behebung schwerwiegender technischer Mängel notwendig und durch die Platzverwaltung beauftragt oder genehmigt sind, in den Ruhezeiten erlaubt.
Wenn möglich sollte Lärm vermieden werden.

Im Übrigen ist ruhestörender Lärm wegen des Erholungscharakters des Campingplatzes grundsätzlich zu vermeiden.

Die kommunalen Ordnungsvorschriften und die gesetzlichen Vorschriften sind ebenfalls zu beachten.

Befahren des Platzes

Auf dem Campingplatz gelten sinngemäß die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Besondere Rücksichtnahme auf die Belange der anderen Mieter sollten selbstverständlich sein.

Das Befahren des Platzes ist nur dem Mieter und ausschließlich mit dem eigenen Fahrzeug gestattet.

Das Durchfahren der Schrankenanlage hat zum Schutz der Schrankenmechanik nur einzeln zu erfolgen.
Ein Hintereinanderfahren auch bei noch geöffneter Schranke ist untersagt.

Das Fahren mit Fahrzeugen jeglicher Art ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Campingplatz auf den hierfür vorgesehenen Wegen nur im 5 km/h-Schritttempo gestattet.

Unnötiges Befahren des Geländes ist zu unterlassen.

Das Befahren der Anlage mit Lkw und anderen Nutzfahrzeugen oder sonstigen schweren Fahrzeugen bedarf einer vorhergehenden Genehmigung. Ausnahmen gelten nur für Campingfahrzeuge.

Die Straßen und Wege sind aus Sicherheitsgründen (Rettungswege) stets freizuhalten.

Fahrzeuge sind auf dem angemieteten Stellplatz oder auf dem Parkplatz außerhalb des Campingplatzes abzustellen.

Für Fahrzeuge, die außerhalb des gemieteten Stellplatzes auf dem Bereich des Campingplatzes und der befestigten und unbefestigten Parkflächen stehen, kann die Vermieterin eine Stellplatzgebühr berechnen.

Das Waschen und Reinigen von Fahrzeugen auf dem Campingplatz sind verboten.

Sonstige Ausnahmeregelungen können nur nach vorheriger Rücksprache mit der Vermieterin erfolgen.

Verstöße gegen diese Regeln, insbesondere bei zu schnellem Fahren und Nichtbeachtung der Schrankenregeln, können mit einer Sperrung der Einfahrgenehmigung geahndet werden.


Haustiere

Die Haltung von Haustieren, ausgenommen Ziervögel, Zierfische und andere Kleintiere, bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der Vermieterin.

Kosten für die Tierhaltung sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.

Hunde und Katzen sind innerhalb des Campingplatzes grundsätzlich an der Leine zu führen.
Die Beaufsichtigung von Tieren darf Kindern nicht übertragen werden.

Haustiere müssen so gehalten werden, dass sich niemand durch sie belästigt fühlt und dürfen sich nur auf dem Gelände des Mieters frei bewegen.
Sollte dies nicht gewährleistet sein, müssen die Tiere auch auf dem Stellplatz angeleint werden.

Bei Belästigung wie anhaltendem Hundegebell, aggressivem Verhalten, Angriff und Verletzen von Personen oder Tieren, nicht artgerechter Haltung sowie Verunreinigungen kann die Vermieterin dem Mieter eine Abmahnung erteilen oder die Tierhaltung untersagen.

Bei schwerwiegenden Vorfällen kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses erfolgen.

Für Schäden und Verunreinigungen, die durch seine Haustiere hervorgerufen werden, haftet der Mieter.

Schadensfälle unter Beteiligung von Tieren sind der Platzverwaltung umgehend zu melden. Verunreinigungen durch Exkremente hat der Tierhalter sofort zu entfernen.

Besuchern ist das Mitbringen von Haustieren nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin gestattet.

Die Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung ist im Einzelfall widerruflich.


Besucher

Besucher haben sich vor dem Betreten der Freizeitanlage unaufgefordert an der Rezeption zu melden.

Die Vermieterin oder deren Beauftragte sind in Ausübung des Hausrechtes und nach den behördlichen Bestimmungen berechtigt, die Personalausweise eines jeden Besuchers in Augenschein zu nehmen.

Fahrzeuge von Besuchern dürfen nur auf dem Parkplatz außerhalb des Campingplatzes abgestellt werden.


Datenkarte

Datenkarten werden jedem Mieter und touristischem Gast gegen Zahlung einer Kaution ausgehändigt.

Diese Datenkarten berechtigen den Mieter und den zur Mitnutzung berechtigten Personen zur Nutzung der Sanitäranlagen.

Die Nutzung von Dusche, Waschmaschine und Trockner ist kostenpflichtig.

Nutzungskosten sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.

Die Datenkarte ist Eigentum der Vermieterin und kann bei Missbrauch oder Zuwiderhandlung gesperrt oder eingezogen werden.

Die Kaution wird bei Rückgabe der Datenkarte verrechnet oder an den Mieter ausgezahlt.

Bei dem Verlust oder Beschädigung der Datenkarte verfällt die Kaution.

Mit Beendigung des Mietverhältnisses sind die ausgegebenen Datenkarten an die Vermieterin zurückzugeben.

Der Verlust einer Datenkarte ist unverzüglich anzuzeigen. Für die Neuausstellung wird eine Gebühr erhoben.

Die Datenkarten dürfen nicht an andere nicht berechtigte Personen weitergegeben werden, ganz gleich aus welchen Umständen, Gründen oder Anlässen. Bei Zuwiderhandlungen können die Datenkarten ersatzlos eingezogen werden.


Abfallentsorgung

Die Entsorgung des Abfalls hat getrennt in Restmüll, Wertstoffmüll, Glas und Papier zu erfolgen.
Dafür stehen entsprechende Behältnisse in der Mülltrennstation zur Verfügung.

Diese Behältnisse dürfen nur von Mietern und touristischen Gästen der Freizeitanlage genutzt werden.

Ferienhausbesitzern und deren Mietern ist die Nutzung dieser Trennstation untersagt.

Sperrmüll, Sondermüll und anderer Abfall wie Campingartikel, Baureste, Elektroartikel, Holz etc. dürfen nicht auf dem Campingplatz entsorgt werden.

Auf Antrag und Kosten des Mieters kann ein Müllcontainer durch die Platzverwaltung bestellt werden.

Das Mitbringen und Entsorgen von Müll aller Art ist streng untersagt und kann zur sofortigen fristlosen Auflösung des Mietverhältnisses führen.

Reservierungen

Der reservierte Platz steht dem Mieter ab 14.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
Am Abreisetag ist der Platz bis um 11.00 Uhr zu räumen.
Wir verpflichten uns, den gebuchten Platz bis 17.00 des Anreisetages frei zu halten.
Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine Anreise oder keine Benachrichtigung über eine verspätete Anreise erfolgt, erlischt der Reservierungsanspruch ersatzlos.
Die für eine Nichtanreise vorgesehene Stornogebühr wird in Rechnung gestellt.
Eine bestätigte Reservierung ist für beide Seiten bindend.
Bei früherer Abreise werden die Gesamtkosten der Reservierung erhoben.
Die Platzverwaltung behält das Recht aus belegungstechnischen Gründen eine Änderung des angefragten Platzes in der gleichen Platzkategorie vor zu nehmen.

Stornokosten bei verbindlich bestätigter Reservierung :

• 7 Tage bis 10 Tage vor Anreisetermin : 25 % der Gesamtsumme lt. Bestätigungsmail
• 3 Tage bis 6 Tage vor Anreisetermin : 50 % der Gesamtsumme lt. Bestätigungsmail
• 2 Tage vor Anreisetermin : 100 % der Gesamtsumme lt. Bestätigungsmail
• Bei Nichtanreise : 100 % der Gesamtsumme lt. Bestätigungsmail

Elektromobilität

Das Laden von elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen ist an den Stromsäulen im Bereich des touristischen Teiles des Campingplatzes verboten.
Im Einfahrtsbereich des Campingplatzes ist eine Ladestation vorhanden.

Drohnen

Benutzung von Drohnen und Überfliegen des Geländes der Freizeitanlage ist nicht zulässig.


Paffhausen Freizeit GmbH & Co. KG
Betriebsstätte Freizeitanlage Gülser Moselbogen
Am Gülser Moselbogen 20
56072 Koblenz

 

Darauf sind wir stolz!

Auszeichnungen & Partner

Logo Campingplatz Gülser Moselbogen

Am Gülser Moselbogen 20, 56072 Koblenz, Deutschland

© Campingplatz Gülser Moselbogen

de_DEDE